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Das Gesetz zur Verhütung von Infektionskrankheiten bei Nutztieren soll überarbeitet werden, um die Strafen zu verschärfen.
Derzeit kommt es in vielen Ländern zu Ausbrüchen von Viehkrankheiten wie Maul- und Klauenseuche und ASF (Afrikanische Schweinepest).
Da es schwierig ist, Kontrollzertifikate für als Souvenirs oder zum persönlichen Verzehr bestimmte Viehprodukte zu erhalten, dürfen die meisten Fleischprodukte und Produkte tierischen Ursprungs nicht nach Japan eingeführt werden.
Das Gesetz zur Prävention ansteckender Tierkrankheiten wurde überarbeitet und die Strafen werden ab dem 2020. Juli 7 verschärft.
Bei illegaler Einfuhr von Fleischprodukten oder anderen Viehprodukten droht Ihnen eine Geldstrafe von bis zu 300 Millionen Yen (bis zu 5000 Millionen Yen für Unternehmen) oder eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren.
Weitere Einzelheiten finden Sie auf der unten angegebenen Website des Tierquarantänedienstes.